Ziel der neuen Regelung ist es nach früheren Angaben des Kultusministeriums, einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen zur Erprobung neuer Ideen und Konzepte. »Mit dieser Neuerung ermöglichen wir Kindertageseinrichtungen, flexibler auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort zu reagieren«, sagte Volker Schebesta (CDU), Staatssekretär im Kultusministerium, am Dienstag in Stuttgart.
Mit Hilfe des neuen Paragrafen sollen Kitaträger vor Ort künftig selbst entscheiden dürfen, befristet Personalvorgaben zu lockern - also die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher pro Gruppe zu senken. Das geht aber nur, wenn das Konzept mit den Betroffenen vor Ort abgestimmt wurde. Das Landesjugendamt muss den Antrag dann prüfen. Soll das Modell nach der Erprobung weiter fortgesetzt werden, muss zudem die Wirksamkeit nachgewiesen werden. Das Land erhofft sich von der neuen Regelung, dass damit Kita-Plätze erhalten und geschaffen werden können sowie ausreichende Betreuungszeiten angeboten werden können.
Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem vergangenen Oktober fehlen im Jahr 2023 rund 57 600 Kitaplätze. Um diese Plätze zu schaffen, müssten die Kommunen als Kita-Träger zusätzlich 16 800 Fachkräfte einstellen. Die Stiftung schätzt die Kosten dafür auf mehr als 700 Millionen Euro jährlich - weitere Betriebs- und Baukosten noch nicht eingerechnet. »Obwohl wir seit Jahren massiv und sehr erfolgreich Ausbildungskapazitäten und Ausbildungswege für pädagogisches Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen ausgebaut haben, ist der Bedarf anhaltend hoch«, sagte Schebesta.
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