Eine Kuh soll im Juli laut Staatsanwaltschaft auf einer Viehweide in Todtnau (Landkreis Lörrach) verdurstet sein. Eine weitere soll erheblich gelitten haben; diese habe getötet werden müssen.
Der Verantwortliche eines landwirtschaftlichen Betriebs könnte im Falle eines Strafbefehls dagegen vorgehen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
© dpa-infocom, dpa:230427-99-471057/2