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Kühe wegen Wassermangels tot? - Strafbefehl beantragt

Weil er seinen Kühen im Hochsommer 2022 mutmaßlich zu wenig Wasser gegeben hat und zwei Tiere wohl infolgedessen gestorben sind, soll ein Landwirt eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Schönau muss nun entscheiden, ob es einen von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beantragten Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erlässt. Zur Anzahl und Höhe der Tagessätze machte die Behörde am Donnerstag zunächst keine Angaben.

Strafgesetzbuch
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow
Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal.
Foto: Sebastian Gollnow

Eine Kuh soll im Juli laut Staatsanwaltschaft auf einer Viehweide in Todtnau (Landkreis Lörrach) verdurstet sein. Eine weitere soll erheblich gelitten haben; diese habe getötet werden müssen.

Der Verantwortliche eines landwirtschaftlichen Betriebs könnte im Falle eines Strafbefehls dagegen vorgehen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:230427-99-471057/2