Auch der Landkreistag Baden-Württemberg warnte vor rechtlichen Unsicherheiten. »Ohne die von den Fachleuten aus Bund und Ländern einmütig vorgeschlagenen Änderungen am geltenden Recht besteht das handfeste Risiko, dass die Einführung der Bezahlkarte gerade auch auf Kreisebene aus Rechtsgründen scheitert«, sagte Präsident Joachim Walter laut Mitteilung.
Um die Bezahlkarte, die Bargeldauszahlungen ersetzen soll, war Streit in der Ampel-Koalition entstanden, weil es dafür aus Sicht von SPD und FDP flankierend eine bundesgesetzliche Regelung braucht. Die Grünen halten dies nicht für nötig und weisen darauf hin, dass die Einführung in Hamburg bereits begonnen hat und in Bayern kurz bevorsteht.
Von den 16 Bundesländern hatten sich 14 Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Mit der Karte soll auch verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Im November war das Vorhaben Thema einer Bund-Länder-Runde mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewesen. »Der Bundeskanzler hat den Regierungschefs der Länder zugesagt, die Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen«, betonte Gentges. Sie erwarte, »dass der Bundestag den Bundeskanzler nicht ins Leere laufen lässt mit seiner Zusage«.
Die Bezahlkarte sei nur ein Schritt von vielen, die man gehen müsse, um die Asylzuwanderung zu begrenzen, »aber diesen Schritt müssen wir auch gehen«, sagte die Justizministerin. Sie hoffe, dass das neue Zahlungsmittel nach dem Sommer eingeführt werden könne. »Wir wissen, dass erhebliche Teile bezogener Sozialleistungen an Familien in den Herkunftsstaaten transferiert werden«, fügte Gentges hinzu. Das sei einer der Gründe, weshalb Familien Geld zusammenlegten, um Schlepper zu bezahlen, die dann ein Mitglied ihrer Familie auf den lebensgefährlichen Weg nach Deutschland schickten.
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