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Justizministerin Benutzen von »Z«-Symbol kann strafbar sein

Wer das »Z«-Symbol der russischen Streitkräfte öffentlich benutzt, kann nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums Ärger mit der Justiz bekommen. »Wer dies tut, muss damit rechnen, dass die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften ein Ermittlungsverfahren einleiten«, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Montag in Stuttgart. Das hätten auch die Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe in Erlassen an die Staatsanwaltschaften betont. Werde davon ausgegangen, dass die russische Invasion in die Ukraine ein Angriffskrieg sei, könne das öffentliche Verwenden oder das Verbreiten des Symbols den Tatbestand einer Straftat erfüllen.

Marion Gentges
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg, spricht bei einer Debatte im Plenum. Foto: Bernd Weißbrod
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg, spricht bei einer Debatte im Plenum.
Foto: Bernd Weißbrod

Das Z-Symbol sei »ein Symbol dieses völkerrechtswidrigen Kriegs, ein Symbol der brutalen Gewalt - und hat damit das Potenzial, den Konflikt bei uns im Land anzuheizen«, sagte auch Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes »Z« zu sehen. Es ist steht für »Za Pobedu« - »Für den Sieg«. Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt. Niedersachsen hatte am Freitag strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden dieses Symbols in der Öffentlichkeit angekündigt, weitere Bundesländer waren gefolgt.

© dpa-infocom, dpa:220328-99-705223/2