Das Gericht befasst sich seit mehr als drei Jahren mit Strafverfahren gegen Landwirte mehrerer Bauernhöfe sowie Mitarbeiter wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. In den Verfahren geht es zumeist darum, dass kranke Kühe nicht angemessen medizinisch versorgt worden sein sollen und deswegen hätten leiden müssen.
An diesem Freitag sollte das größte von drei Verfahren starten. Doch die beiden angeklagten Landwirte und ein Mitarbeiter der Rinderhalter werden dann nicht vor Gericht stehen. Grund seien Befangenheitsanträge der Verteidiger gegen mehrere Richter, berichtete das Landgericht. Bis Freitag könne nicht über die Anträge der Anwälte entschieden werden. Letztlich startet der Prozess daher nur mit drei angeklagten Beschäftigten.
Bereits im Sommer musste ein weiterer Prozess in dem Tierschutz-Komplex abgebrochen werden, weil es Terminprobleme gab. Das Verfahren soll nun im kommenden Jahr neu starten. Nur in einem Verfahren gab es bislang ein Urteil: Im November 2022 wurde ein Bauer zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, sein Vater erhielt eine Bewährungsstrafe. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
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