Heidelberg (dpa/lnw) - Ein Ex-Mitarbeiter des inzwischen zurückgetretenen AfD-Vize-Fraktionschefs im nordrhein-westfälischen Landtag ist wegen einer antisemitischen Gewalttat in zweiter Instanz zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde wie schon am Amtsgericht in Heidelberg nun auch in der Berufung am Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen.
Das Landgericht in Heidelberg sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige mit zwei Mittätern bei der Burschenschaft »Normannia« im Jahr 2020 über das Opfer hergefallen war, das dabei von den Angreifern als »Judensau« und »Drecksjude« beschimpft worden war. Der Mann hatte zuvor berichtet, er habe jüdische Vorfahren. Das Landgericht ließ die Revision zum Oberlandesgericht Karlsruhe zu.
Der jetzt in zweiter Instanz verurteilte 25-Jährige war bis vor wenigen Wochen Mitarbeiter von AfD-Vize-Fraktionschef Klaus Esser im nordrhein-westfälischen Landtag. Der Landtag hatte nach Bekanntwerden des Falls ein Gutachten erstellen lassen und dem Mitarbeiter unter anderem ein Betretungsverbot für weite Bereiche des Parlamentskomplexes erteilt. Vor jedem Zutritt sollte eine Personenkontrolle erfolgen.
Inzwischen ist auch Fraktionsvize Esser zurückgetreten nach Vorwürfen, seinen eigenen Lebenslauf gefälscht und sich fälschlich als Volljurist bei der AfD beworben zu haben. Esser hatte dies bestritten. Vor Bekanntwerden der Vorwürfe hatte er auf seinem Instagram-Account gegen die Regierungskoalition in Berlin polemisiert, es handele sich bei der »Ampel« um Studienabbrecher und Lebenslauffälscher. Kurz darauf geriet er in Verdacht, selbst beides zu sein.
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