Wegen inakzeptablen Umgangs mit den Tieren wurde der Geschäftsführer des Bades fristlos gekündigt. Eine verletzte Gans musste zuvor von einem Tierarzt eingeschläfert werden. Es wurde eine Anzeige wegen Tierquälerei gegen Unbekannt eingeleitet.
Der Geschäftsführer hatte die Vorwürfe wegen möglicher Tierquälerei laut Stadt zunächst dementiert. Erst später informierte er den Aufsichtsrat über sein Vorgehen und die Hintergründe. Er bedauerte sein Verhalten und stellte am Wochenende auch eine Selbstanzeige bei der Polizei. Der Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft habe den Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen. Damit verbunden war die Entscheidung, eine fristlose Kündigung des Geschäftsführer-Dienstvertrages auszusprechen.
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