Würde der Rechtsanspruch zurückgenommen, könnten sicher einige hundert Millionen Euro an Bundesmitteln umgeschichtet werden. »Ein kleiner Teil der Mittel sollte weiterhin in den Ausbau des bestehenden Ganztagsangebots fließen. Aber man hätte dann sicher auch Luft für die Digitalisierung der Schulen.«
Auch beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, der bereits seit 2007 gilt, seien die Kommunen inzwischen an der Grenze des Leistbaren. »Wer weiterhin allen Kindern ein Angebot in der frühkindlichen Bildung und Betreuung machen will und anerkennt, dass man Fachpersonal nicht backen kann, muss sagen, wo Abstriche bei den Standards akzeptabel sind«, sagte er.
Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hatte den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuletzt als große Herausforderung bezeichnet. Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hatte Baden-Württemberg beim Bund nach Daten des Bundesfamilienministeriums für die Jahre 2021 und 2022 fast alle verfügbaren Gelder abgerufen: rund 96,4 von etwa 97,6 Millionen Euro.
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