KARLSRUHE/ETTLINGEN. Sieben Monate nach dem tödlichen Schuss eines Jägers auf seine Tochter ist der Fall juristisch abgeschlossen. Der Mann habe einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag. Zuerst hatten »Stuttgarter Zeitung« und »Stuttgarter Nachrichten« darüber berichtet. Bei dem Unglück im Januar hatte sich ein Schuss aus dem Gewehr des damals 56-Jährigen gelöst, als er gerade aus der Wohnung zur Jagd aufbrechen wollte. Die 19-jährige Tochter wurde getroffen und starb wenig später im Krankenhaus.
Der Jäger hätte die Bockbüchsflinte nach den Vorschriften des Waffengesetzes nicht in geladenem Zustand in der Wohnung haben dürfen. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden. Geladen werden darf erst bei Beginn der Jagd. Eine Bockbüchsflinte verfügt in der Regel über zwei Läufe. Mit einem wird ein Projektil verschossen, mit dem anderen Schrot. So ist mit einer Waffe die Jagd zum Beispiel auf Wildschweine (Kugel) und Kaninchen (Schrot) möglich. (dpa)