Der Inspekteur bezog nach seiner Beförderung zunächst noch die Besoldungsstufe B2 aus seiner vorherigen Position als Vizepräsident des Landeskriminalamts - nämlich 8457,55 Euro im Monat. Nach einer verkürzten Probezeit von einem Jahr hätte er zum Jahresende 2021 von B2 auf B4 hochrutschen sollen - monatlich derzeit 9477,42 Euro. Als die Vorwürfe aufkamen, hat man das dem Vernehmen nach gerade noch stoppen können.
Der Inspekteur ist zwar vom Dienst freigestellt, bezieht aber immer noch B2. Auch von dem Niveau ist er bislang nicht zurückgestuft worden - was die Opposition kritisiert. »Eine Dienstenthebung und eine Kürzung der Dienstbezüge ist während eines laufenden Disziplinarverfahrens möglich, wenn eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis voraussichtlich ist«, heißt es aus dem Innenministerium. Das sei aber dem Vernehmen nach auch im Fall des Inspekteurs nicht der Fall.
Dem Inspekteur war vorgeworfen worden, eine Kommissarin 2021 sexuell belästigt zu haben. Er wurde zwischenzeitlich vom Landgericht freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorfall brachte den Untersuchungsausschuss ins Rollen.
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