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Info zum Landeplatz für Fallschirm-Elitesoldaten des KSK

Die Elitetruppe KSK braucht neuen Platz für Fallschirmübungen. Dem Land Baden-Württemberg gehört im Zollernalbkreis ein 90 Hektar großes Gelände. Zu einer Bürgersprechstunde werden auch Gegner des Projekts erwartet.

Sprungübung der Bundeswehr
Soldaten des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) bei einer Sprungübung mit Fallschirm. Foto: Silas Stein/DPA
Soldaten des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) bei einer Sprungübung mit Fallschirm.
Foto: Silas Stein/DPA

Vertreter des Staatsministeriums und des Verteidigungsministeriums wollen am Donnerstag (ab 14.00 Uhr) in einer Bürgersprechstunde über den geplanten Landeplatz für Fallschirm-Elitesoldaten des KSK in Geislingen informieren. Geübt werden soll an 120 Tagen im Jahr auf der nahe gelegenen Staatsdomäne Waldhof im Zollernalbkreis. Außer den KSK-Kräften soll auch die US-Armee das Areal nutzen können. Die Staatsdomäne gehört dem Land, ihre Flächen sind derzeit verpachtet. Die Domäne liegt isoliert an einem Waldrand, umgeben von Ackerflächen.

Gegen den Bau einer 1000 Meter langen und 400 Meter breiten Absetzpiste, die auch als Start- und Landebahn für kleinere Flugzeuge und Helikopter genutzt werden soll, gibt es Proteste. Die Bürgerinitiative Waldhof sagt, zwölf Betriebe wären betroffen, ihre Existenz wäre gefährdet. Das Naherholungsgebiet würde gemieden, archäologische Schätze unter anderem aus der Römerzeit wären für immer versiegelt und verloren.

Für die Inbetriebnahme sind eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung und die entsprechenden Verwaltungsverfahren notwendig. Außerdem muss das Gelände hergerichtet werden: Eine Allee muss weg, Gehölze und Stromleitungen ebenso. Eine alte Hofstelle auf dem Gelände soll abgerissen werden. Erst dann kann die Start- und Landebahn aus Gras angelegt werden.

Das bisherige Absetzgelände bei Renningen und Malmsheim soll aufgegeben werden, damit die Robert Bosch GmbH dort ihr Forschungs- und Entwicklungszentrum weiter ausbauen kann. Das Land hatte sich deshalb verpflichtet, ein Ersatzgelände zu finden.

Beteiligungsportal BW zum Ersatzübungsplatz

Mitteilung Staatsministerium

© dpa-infocom, dpa:231011-99-529812/3