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Infizierte Möwen in Esslingen und Ortenau gefunden

Der Geflügelpestausbruch in Baden-Württemberg zieht größere Kreise: Jetzt hat das Landratsamt Esslingen eine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis ausgesprochen. Grund dafür war eine in Oberesslingen aufgefundene Möwe mit dem Erreger. Auch im Ortenaukreis wurde eine infizierte Möwe entdeckt.

Geflügelpest
»Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten« steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes. Foto: Bernd Wüstneck
»Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten« steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes.
Foto: Bernd Wüstneck

Die Haltung von Geflügel hat für die nächsten Wochen somit nur noch in geschlossenen Ställen zu erfolgen, teilte das Landratsamt Esslingen am Freitag mit. Die Maßnahme sei zunächst bis Ende März befristet. Sie betrifft etwa 1700 Geflügelhaltungen.

Erst neulich wurde im Ortenaukreis ebenfalls eine Möwe mit dem Erreger gefunden. Im Gegensatz zu Esslingen, sind im Ortenaukreis nur gebietsweise Aufstallungspflichten ausgesprochen worden.

In Deutschland wurden seit Beginn des Jahres bereits 103 Fälle bei Wildvögeln gemeldet, 11 davon in Baden-Württemberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen weiterhin bundesweit als hoch ein.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus vom Subtyp H5N1 sei in Deutschland bislang nicht bekannt. Laut dem Europäischen Zentrum für Seuchenkontrolle ist dieses Virus schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.

© dpa-infocom, dpa:230224-99-722803/2