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Immer weniger Abschiebungen in Baden-Württemberg, mehr Duldungen

Menschen ohne Bleiberecht müssen Baden-Württemberg wieder verlassen. Das gibt das Gesetz vor. Abschiebungen sind allerdings in vielen Fällen auch erfolglos. Beamte stehen zum Beispiel oft vor geschlossener Tür, wenn sie anrücken.

Abschiebeflug
Abschiebung: Polizeibeamte begleiten einen Afghanen in ein Charterflugzeug. Foto: dpa/Kappeler
Abschiebung: Polizeibeamte begleiten einen Afghanen in ein Charterflugzeug.
Foto: dpa/Kappeler

STUTTGART. Die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist im vergangenen Jahr auch durch die Pandemie und ihre Folgen weiter stark gesunken. Insgesamt mussten 1362 Menschen das Land zwangsweise verlassen. Das ist ein Rückgang um fast 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 (2648 Abschiebungen), wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.

Abschiebungen seien von jeher ein schwieriges Geschäft »und es wird immer schwieriger«, sagte ein Ministeriumssprecher dazu. »Das gilt vor allem aktuell, in der Corona-Pandemie.« Abschiebungen oder Überstellungen in einige Staaten hätten zurückgestellt werden müssen, Reisemöglichkeiten seien eingeschränkt, sagte er der dpa.

Dagegen ist die Zahl der sogenannten Duldungen in den vergangenen vier Jahren deutlich gestiegen. Waren 2017 noch knapp 19 500 Ausländer im Besitz solcher Duldungen, waren es 2019 bereits etwa 23 900 und im vergangenen Jahr mehr als 31 100. In den meisten Fällen fehlten wie schon in den Jahren zuvor die Reisedokumente des abgelehnten Asylbewerbers. Wie viele Menschen insgesamt in Baden-Württemberg zur Ausreise verpflichtet sind, ist statistisch nicht erfasst, wie das Ministerium mitteilte.

Im Fall einer Duldung wird für eine gewisse Zeit auf eine Abschiebung verzichtet. »Die vollziehbare Ausreisepflicht bleibt trotz erteilter Duldung bestehen«, betonte das Innenministerium in der Drucksache, die der dpa vorliegt. Duldungen können zum Beispiel aus gesundheitlichen, aus humanitären oder auch aus rechtlichen Gründen erteilt werden - beispielsweise, wenn durch eine Abschiebung eine Familie getrennt werden würde oder wenn es Gründe wie eine Ausbildung oder eine Beschäftigung gibt.

Vor allem das Coronavirus habe sich auf die Statistik ausgewirkt, teilte das Ministerium mit. »Insbesondere aufgrund der Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 bundesweit teilweise zu starken Einschränkungen der Rückführungsmöglichkeiten«, heißt es in der Stellungnahme. Unter anderem seien Flüge in einige Zielländer nur in reduzierter Form angeboten worden. Außerdem hätten sich einige Staaten vor allem zu Beginn der Pandemie geweigert, eigene Staatsangehörige aufzunehmen.

In 2828 Fällen scheiterte im vergangenen Jahr zudem eine geplante Abschiebung, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen. Mit Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt sich, dass die Quote erfolgloser Abschiebungsversuche deutlich gestiegen ist: War 2016 noch etwa jeder zweite Versuch erfolgreich (50,4 Prozent), so war es im vergangenen Jahr nur etwa jeder dritte (32,5 Prozent).

Asylbewerber wurden im vergangenen Jahr in 871 Fällen bei der Abschiebung »nicht angetroffen«. 558 Abschiebungen scheiterten aus »organisatorischen Gründen«. Weitere 128 Asylbewerber tauchten unter, bevor sie ausreisen müssten, 95 legten Rechtsmittel ein und weitere 70 Abschiebungen schlugen fehl, weil sich der Abzuschiebende wehrte, wie aus der Drucksache hervorgeht.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke forderte Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf sicherzustellen, dass gerade diejenigen abgeschoben werden, die mutwillig die Beschaffung ihrer Ausweispapiere verhinderten oder sich der Abschiebung zu entziehen versuchten. »Auf keinen Fall dürfen die oft leichter greifbaren, gut integrierten Ausländer die Opfer einer schlechten Abschiebepraxis sein«, sagte er. (dpa)