Im Zuge der umfangreichen und über die Landesgrenzen hinaus durchgeführten Ermittlungen, Festnahmen und Durchsuchungen wurden unter anderem etliche erlaubnispflichtige Schusswaffen, bei denen es sich um technisch veränderte Schreckschusswaffen handelt, sowie Munition, rund 150 Schalldämpfer, andere Waffenteile und die komplette Einrichtung einer Werkstatt beschlagnahmt. Überdies wurden in einem gewissen Umfang Betäubungsmittel gesichert.
Im Mai war zunächst bei der Kriminalpolizeidirektion Böblingen bekannt geworden, dass ein aus dem Landkreis Tuttlingen stammender 29-Jähriger und sein 44 Jahre alter Komplize aus dem Landkreis Esslingen den konkreten Plan verfolgten, einen Geschäftsmann im Landkreis Böblingen zu erpressen und zur Untermauerung ihrer Forderungen mit der Entführung einer Angehörigen drohen wollten. Außerdem fanden die Ermittler heraus, dass die Männer auch Schusswaffen zum Kauf anbieten. Durch ihre im Mai im Landkreis Tuttlingen erfolgte Festnahme und die Anordnung der Untersuchungshaft wurden nicht nur die Entführung und die Erpressung vereitelt.
Bei der Festnahme der Verdächtigen wurden außerdem zehn erlaubnispflichtige und zum Verkauf bestimmte Schusswaffen beschlagnahmt. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen hatten die beiden Beschuldigten die Waffen zuvor bei zwei in einer Tuttlinger Kreisgemeinde ansässigen Männern bezogen, die sich eigens zur Herstellung von Schusswaffen eine Werkstatt eingerichtet hatten.
Parallel hierzu hatten Ermittlungen in anderer Sache die Beamten des Kriminalkommissariats Balingen auf die Spur eines 33-Jährigen aus dem Landkreis Tübingen und eines 34-Jährigen aus einer Gemeinde im Zollernalbkreis geführt.
Unter dem dringenden Verdacht des illegalen Waffenhandels wurden die beiden Männer nach mehrwöchigen Ermittlungen in den vergangenen Tagen in Göppingen und Mössingen festgenommen. Der Jüngere hatte bei seiner Festnahme eine Schusswaffe und dazugehörige Munition bei sich. Beide befinden sich nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hechingen ebenfalls in Haft. Ermittlungen gegen mutmaßliche Abnehmer wurden eingeleitet. Bei den Ermittlungen ergaben sich wie auch im parallel geführten Verfahren der Kriminalpolizei Böblingen konkrete Hinweise, dass die Beschuldigten ebenfalls Schusswaffen aus der oben beschriebenen Werkstatt im Landkreis Tuttlingen bezogen hatten.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil leitete aufgrund der Verdachtslage gegen die 32 und 48 Jahre alten, mutmaßlichen Hersteller der Waffen aus dem Landkreis Tuttlingen ein Ermittlungsverfahren wegen des gewerbsmäßigen, illegalen Waffenhandels ein, das bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil geführt wird.
Nach nun vorliegenden Erkenntnissen hatten die Beschuldigten offenbar ihre beruflichen Vorerkenntnisse in der Metallverarbeitung dazu genutzt, um sich auf die technische Veränderung erlaubnisfreier Schreckschusswaffen in erlaubnispflichtige, also sogenannte »scharfe« Schusswaffen zu spezialisieren.
Hierzu hatten sie in einer Garage eine mit entsprechenden Maschinen ausgestattete Werkstatt eingerichtet, wo sie regelmäßig Schreckschusswaffen umbauten und dann mit entsprechendem Zubehör verkauften. Teilweise wurden in der Werkstatt hergestellte Schusswaffen auch an einzelne Abnehmer in andere Bundesländer veräußert, wo weitere Ermittlungen im Gang sind. Bis sie sich gerichtlich verantworten müssen, befinden sich der 32-Jährige und der 48-Jährige auf freiem Fuß.
Die Ermittlungen zum Umfang der illegalen Geschäfte dauern noch an. (pm)