»Jede Ausfuhr von Abfall ist erstmal grundsätzlich verboten«, teilte ein Sprecher des Hauptzollamts Ulm auf Nachfrage mit. Dass es sich bei der Ladung um Abfall handle, habe die Fachbehörde für Umwelt bestätigt. Ausnahmen für die Ausfuhr gebe es nur, wenn das Zielland zugestimmt hat, den Müll zu entsorgen oder zu recyclen.
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