Der Käse solle auf keinen Fall gegessen werden und könne in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden, teilte Lidl mit. Der Kaufpreis werde, auch ohne Vorlage des Kassenbons, erstattet. Betroffen von dem Rückruf seien die Lidl-Filialen in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.