Das Sozialministerium möchte den Ex-Knast in eine Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter umwandeln und bis zu einem geplanten Auszug in andere Einrichtungen im Jahr 2025 nutzen. Die Stadt reklamiert den Komplex in der Altstadt jedoch für die universitäre Nutzung.
Die Klagen richten sich demnach zu einem gegen eine Anweisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Stadt möge bis spätestens an diesem Freitag eine Baugenehmigung erteilen. Damit verstößt die Behörde nach Ansicht der Stadt gegen die Planungshoheit der Kommune. Zum anderen klagt die Stadt gegen die dem Sozialministerium erteilte Erlaubnis, auch ohne Baugenehmigung Umbauarbeiten vorzunehmen. Auch hier wird aus Sicht der Stadt ihre Planungshoheit sowie das »Instrument der Präventivkontrolle« verletzt. Da die Klagen nach Rechtsauffassung der Stadt aufschiebende Wirkung haben, sei bisher keine Baugenehmigung erteilt worden, hieß es.
Das Regierungspräsidium bittet die Stadt nun kurzfristig um eine Stellungnahme, wie eine Sprecherin mitteilte. Zugleich prüfe man die Möglichkeit, eine Baugenehmigung selbst zu erteilen.
Erst am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag der Stadt abgelehnt, die von ihr vorgenommene Rückstellung des Baugesuchs des Landes für eine Umwandlung des Ex-Knasts in eine Entziehungsanstalt sofort wirksam werden zu lassen (7 K 2771/22).
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