Logo
Aktuell Land

Harbarth: Politischer Sinn der Hartz-Sanktionen nicht Thema

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, dämpft überzogene Erwartungen an das Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen.

»Hartz IV« Schriftzug
Foto: Jens Büttner/Archiv Foto: Jens Büttner/Archiv
Foto: Jens Büttner/Archiv
Foto: Jens Büttner/Archiv

KARLSRUHE. Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagte der neue Vorsitzende des Ersten Senats zu Beginn der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Harbarth sagte, sein Senat beginne verfassungsrechtlich nicht bei Null. Es stelle sich aber erstmals die Frage, »was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf«. Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe. »Das nehmen wir ernst.«

Die Jobcenter können Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, empfindlich die Leistungen kürzen. (Az. 1 BvL 7/16)

Ankündigung der Verhandlung

Verhandlungsgliederung

Sozialgericht Gotha zur zweiten Vorlage in Karlsruhe

Vorlagebeschluss vom 2. August 2016

BVerfG-Beschluss zur ersten Vorlage vom 6. Mai 2016

Hartz-IV-Sanktionen im Sozialgesetzbuch, §§ 31 ff. SGB II

BA-Statistik zu den Hartz-IV-Sanktionen

Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen zur Sanktionspraxis

BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen, 09.02.2010

BVerfG-Urteil zu Leistungen für Asylbewerber, 18.07.2012

BVerfG-Beschluss zu Hartz-IV-Leistungen, 23.07.2014

Infos des Ministeriums zu Hartz IV

Allgemeine Infos zur konkreten Normenkontrolle