KARLSRUHE. Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagte der neue Vorsitzende des Ersten Senats zu Beginn der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.
Harbarth sagte, sein Senat beginne verfassungsrechtlich nicht bei Null. Es stelle sich aber erstmals die Frage, »was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf«. Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe. »Das nehmen wir ernst.«
Die Jobcenter können Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, empfindlich die Leistungen kürzen. (Az. 1 BvL 7/16)
Sozialgericht Gotha zur zweiten Vorlage in Karlsruhe
Vorlagebeschluss vom 2. August 2016
BVerfG-Beschluss zur ersten Vorlage vom 6. Mai 2016
Hartz-IV-Sanktionen im Sozialgesetzbuch, §§ 31 ff. SGB II
BA-Statistik zu den Hartz-IV-Sanktionen
Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen zur Sanktionspraxis
BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen, 09.02.2010
BVerfG-Urteil zu Leistungen für Asylbewerber, 18.07.2012
BVerfG-Beschluss zu Hartz-IV-Leistungen, 23.07.2014