Eine ehemalige Justizbeamtin des Gefängnisses im schwäbischen Kaisheim ist wegen eines bezahlten Handyschmuggels in die Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie einer Liebesbeziehung zu einem Häftling zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach die 30-Jährige am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und wegen Bestechlichkeit schuldig und verhängte ein Jahr und acht Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Mit der früheren Justizvollzugsbeamtin, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe von sich aus ihren Job gekündigt hatte, wurden auch der 34 Jahre alte Häftling sowie dessen Eltern wegen Bestechung beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt.
Der Strafgefangene hatte die Beziehung zu der Frau ausgenutzt und den Schmuggel der Mobiltelefone eingefädelt, seine Mutter hatte dann die Geräte besorgt und die Geldzahlungen abgewickelt. Die Handys wurden im Gefängnis an andere Mitgefangene weiterverkauft. Der Stiefvater des Häftlings hatte sein Konto zur Verfügung gestellt, ohne selbst wesentlich an den Taten mitgewirkt zu haben.
Der 34-Jährige erhielt auch aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen nun eine weitere Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Seine Mutter erhielt elf Monate ebenfalls auf Bewährung, der Stiefvater eine Geldstrafe. Alle vier Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt.
Aufgeflogen waren die Schmuggelgeschäfte durch Aussagen von zwei anderen Häftlingen, wonach die Beamtin Handys in die JVA bringe. Die Kripo hörte daraufhin das Telefon der Justizvollzugsbeamtin ab und kam ihr so auf die Schliche. Als die 30-Jährige festgenommen wurde, legte sie sofort ein umfassendes Geständnis ab und half damit auch, die Beteiligung der Eltern des Häftlings aufzuklären.
Handys sind ebenso wie Drogen begehrte Schmuggelware in allen Haftanstalten, da diese für die Häftlinge tabu sind. In dem Prozess ging es um zehn Telefone, für die insgesamt 10 600 Euro bezahlt wurden, 4000 Euro davon landeten bei der Beamtin.
Ein Gefängnis sei »kein Ponyhof«, sagte die Richterin zum Handyverbot in Haft. Außerdem würden Mobiltelefone im Gefängnis benutzt, um weitere Straftaten einzufädeln. »Schmuggel von Handys ist eine Todsünde«, hatte der Staatsanwalt deswegen betont.
Auch wenn es nach Überzeugung aller Seiten zwischen der JVA-Beamtin und dem Häftling eine echte Liebesbeziehung gab, aus der sich der Schmuggel entwickelte, blieb für die Frau dennoch auch eine Missbrauchsverurteilung. Sie hatte zugegeben, mindestens einmal in einem Gefängnisbüro Sex mit dem Häftling gehabt zu haben, was entsprechend dem Gesetz für Beamte als Missbrauch geahndet wird.
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