Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen - pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Ziel ist ein Inkrafttreten Anfang 2024.
Bundesgesundheitsministerium zum Gesetzentwurf
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