Aktuell speicherten die Provider die Daten nur bis zu sieben Tage, sagte Hagel. Das reiche für die Kriminalitätsbekämpfung häufig nicht aus. »Wenn der Verdacht auf eine Straftat X oder Y vorliegt, muss eine Speicherung für die Dauer der Ermittlung möglich sein.«
Man müsse bei der Vorratsdatenspeicherung differenziert vorgehen und je nach Straftatbestand unterschiedliche Speicherzeiträume festlegen, sagte Hagel. »Man muss nicht für oder gegen Vorratsdatenspeicherung entscheiden, sondern konkrete Fälle identifizieren, wo Änderungen im Gesetz nötig sind. Dafür werde ich im Herbst einen Vorschlag machen.«
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