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Haftstrafen nach Stuttgarter Bluttat: Kein Mordvorwurf

Ein Platz in Stuttgart, mehrere Männer streiten sich auf offener Straße, irgendeiner von ihnen zieht ein Messer. Ein 22-Jähriger kommt ums Leben. Schnell ist vom Rockermilieu die Rede. Der Prozessauftakt ist tumultartig, die Urteilsverkündung überaus streng gesichert.

Messerattacke in Stuttgart
Blumen, Kerzen und Bilder erinnern am am Wilhelm Geiger Platz in Stuttgart-Feuerbach an eine Messerattacke. Foto: Bernd Weißbrod
Blumen, Kerzen und Bilder erinnern am am Wilhelm Geiger Platz in Stuttgart-Feuerbach an eine Messerattacke.
Foto: Bernd Weißbrod

Nach einer tödlichen Messerattacke auf offener Straße sind vier Männer als Beteiligte an der Bluttat zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts waren sie zwar bei der Schlägerei dabei; es gibt aber keinen Beweis, dass einer von ihnen auch den tödlichen Stich gesetzt hat, wie die Kammer am Mittwoch entschied. Die vier Männer, mutmaßlich aus dem Rockermilieu, müssen wegen gefährlicher Körperverletzung und Schlägerei zwischen vier Jahren und vier Jahren und drei Monaten in Haft. Gegen eine Frau, die dem Quartett geholfen haben soll, wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Der tödliche Streit war am 10. Oktober 2021 im Stadtteil Feuerbach ausgebrochen. Nach Aussage des Vorsitzenden Richters hatten die vorbestraften Männer und mindestens ein Mittäter ihr Opfer in einen Hinterhalt gelockt, mit Schlagstöcken verprügelt und dann schließlich erstochen. Als wesentlicher Tatverdächtiger komme ein flüchtiger Mann in Betracht, der sich sehr wahrscheinlich in der Türkei aufhalte. »Nicht auszuschließen ist für die Kammer, dass dieser Mann den Geschädigten erstochen hat«, sagte der Vorsitzende Richter. Die Tatwaffe mit möglichen Fingerabdrücken konnte bis heute nicht gefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern zum Prozessauftakt noch gemeinschaftlichen heimtückischen Mord vorgeworfen, sie plädierte aber zum Ende des Prozesses für alle vier nur auf Körperverletzung mit Todesfolge. Für die zum Teil geständigen Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fordert sie zwischen sechseinhalb und sieben Jahren Haft. Der Anwalt der Angehörigen des Toten hatte dagegen in der Nebenklage eine Strafe wegen Mordes gefordert.

»Es scheint ein Motivbündel im Raum zu stehen«, sagte der Richter. Das Opfer wollte sich demnach aus der Gruppierung der sogenannten Esslinger Kurden lösen - diese Gruppe soll aus der verbotenen rockerähnlichen Gang Red Legion hervorgegangen sein. Außerdem passte einem der Angreifer nicht, dass der 22-Jährige mit seiner Schwester zusammen war. Auch ein damals 21-Jähriger wurde bei dem Streit am helllichten Tag verletzt.

In Stuttgart und den Landkreisen Esslingen und Ludwigsburg ist es früher immer wieder zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen den Red Legion und anderen Rocker- und rockerähnlichen Gruppen gekommen. Die Gang rekrutierte sich aus kurdischstämmigen jungen Männern. Nachdem Ende 2012 in Esslingen bei Auseinandersetzungen ein junger Mann gestorben war, wurde der Verein 2013 verboten.

© dpa-infocom, dpa:221221-99-981360/3