Wegen der illegalen Lieferung von Bauteilen für Drohnen an Russland verurteilt das Stuttgarter Oberlandesgericht einen früheren Geschäftsmann aus dem Saarland zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis. Die Güter hätten eine militärische Verwendung gefunden, urteilte der Strafsenat. Gegen die aus Baden-Württemberg stammende mitangeklagte Lebensgefährtin des Mannes wurde wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten verhängt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Beide Angeklagten haben nach Angaben des Gerichts die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit.
Der Kunde des angeklagten Duos in Russland produzierte nach Angaben des Gerichts militärisches Material und Zubehör. Dazu soll auch die von den russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte »Orlan 10«-Drohne gehört haben. Die gelieferten Elektrobauteile sind laut Anklage gängiger Bestandteil dieses Drohnentyps und vom Russland-Embargo der Europäischen Union erfasst.
Die gelieferten Teile, wie Wandler, Verstärker oder gleichfalls Transistoren wurden unter anderem in Deutschland eingekauft, wie die Senatsvorsitzende mitteilte. Es seien dann falsche Empfänger angegeben worden. Es sollte der Eindruck erweckt werden, die Bauteile blieben in Deutschland. Aber die Gegenstände wurden unter anderem an eine Firma nach St. Petersburg geliefert. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die EU ihre Sanktionen noch einmal verschärft. Der Mann und die Frau passten ihr Geschäftsmodell an und lieferten dann nach Überzeugung des Gerichts die Bauteile über die Türkei, China oder die Vereinigten Arabischen Emirate an Russland.
Gericht: Sanktionen hartnäckig umgangen
Der Angeklagte habe hartnäckig die Sanktionen umgangen, sagte die Richterin. Er habe sich eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft und darüber nachgedacht, seine Teilzeitstelle bei einem Bahnunternehmen im Saarland aufzugeben, um sich ganz auf die Exporte zu konzentrieren. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts in Dutzenden Fallen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Die illegal gelieferten Bauteile waren den Angaben zufolge etwa 875.000 Euro wert.
Für den Mann hatte die Verteidigung für eine Strafe von nicht über vier Jahren plädiert. Der Anwalt der Frau hatte sich dem Antrag der Bundesanwaltschaft für eine Bewährungsstrafe angeschlossen.
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