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Haftstrafe gegen Handgranaten-Werfer rechtskräftig

Nach dem Handgranaten-Wurf auf eine Trauergemeinde bleibt der Täter in Haft und das Urteil bestehen. Die Tat von Altbach ist nur der Höhepunkt einer Gewaltserie rund um Stuttgart.

Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/DPA
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner/DPA

Die zwölfjährige Haftstrafe nach einem Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen ist rechtskräftig. »Der Angeklagte hat seine zunächst eingelegte Revision zurückgenommen«, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenkläger hatten keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Im Rahmen eines seit Längerem tobenden Bandenkriegs hatte der Mann laut Urteil im vergangenen Juni eine Granate auf die Menschenmenge geworfen. 

Der damals 23 Jahre alte und geständige Iraner soll den Schlag verübt haben, weil der Trauergemeinde zahlreiche Anhänger der verfeindeten Gruppe angehört haben sollen. Mindestens 15 Menschen wurden verletzt, einige schwer. Nur durch einen glücklichen Zufall war die Granate an einem Ast abgeprallt und entfernt von der Trauergemeinde explodiert.

Der Prozess ist nur ein Teil der juristischen Aufarbeitung der Gewaltserie im Raum Stuttgart. In einem weiteren Prozess zum Handgranaten-Anschlag wird noch gegen fünf Männer verhandelt, die gemeinsam mit anderen versucht haben sollen, sich an dem Werfer der Granate in Altbach zu rächen. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen. Erhoben wurden zuletzt in diesem Fall auch weitere Anklagen. Hintergrund ist nach Ansicht der Ermittler stets die seit vielen Monaten tobende Fehde. 

© dpa-infocom, dpa:240320-99-402572/2