Der Tatverdächtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklärte, zu seinen Delikten zählten vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. »Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt.« Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.
Da er bei der Therapie Fortschritte gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-Gelände und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieß es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von Pflegefachkräften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-Gelände gewesen, als er plötzlich floh. »Eine der Pflegekräfte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert.«
Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, hatte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen gesagt. Geklärt werden solle nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-Jährige und die Frau kannten. Ob sich der Tatverdächtige zu dem Geschehen geäußert hat, sagte der Sprecher nicht. Nähere Erkenntnisse dürften frühestens in der neuen Woche bekannt werden.
Straftäter, die zum Beispiel psychisch krank oder süchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein Gefängnis, sondern werden im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht.
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