Ellwangen (dpa/lsw) - Im Prozess um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verhängte am Montag wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nicht absehbar, ob und wann der 55-Jährige jemals wieder auf freien Fuß kommt.
Das Urteil gegen ihn wegen eines dritten Mordes soll voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres gefällt werden. Dieser Fall wurde vom Verfahren abgetrennt, weil sich ein Neffe des Hauptangeklagten bereiterklärt haben soll, vor deutschen Behörden auszusagen.
Die drei Bluttaten wurden 2008, 2014 und 2019 verübt. Die zwei Söhne des 55-Jährigen waren bereits am vergangenen Freitag verurteilt worden: der 33-jährige wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren, der 31-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in einem Fall zu 9 Jahren.
Sehr detailliert schilderte Gerhard Ilg, Vorsitzender Richter der Schwurgerichtskammer, noch einmal die dem 55-Jährigen zur Last gelegten Taten. Zunächst der Mord am Lebensgefährten der eigenen Tochter im Jahr 2014, dann der 2019 verübte Mord an einem Garagenvermieter, mit dem der Angeklagte laut Ilg bereits seit vielen Jahren ein beinahe freundschaftliches Verhältnis gepflegt hatte. In beiden Fällen, so Ilg, habe der 55-Jährige kühl und berechnend einen Entschluss gefasst: »Der muss weg.«
Aus Sicht der Schwurgerichtskammer waren die 38 Jahre und 59 Jahre alten Opfer arg- und wehrlos. Am Mordmerkmal der Heimtücke gebe es keine Zweifel. »Unterm Strich ragen beide Taten über das hinaus, was wir sonst an Straftaten haben«, betonte Ilg.
Kurz vor der Verkündung der Strafen hatte der Vater am Freitag einen Schwächeanfall erlitten und war in ein Krankenhaus gebracht worden. Es habe Verdacht auf Herzinfarkt bestanden, erklärte ein Verteidiger. Am Montag war er aber wieder verhandlungsfähig.
Laut Anklage waren die Opfer erwürgt oder stranguliert worden. Mindesten zwei Leichen seien mit Kettensägen zerteilt worden, um sie besser »entsorgen« zu können.
Alle drei Angeklagten sind italienische Staatsbürger, die seit langem in Süddeutschland leben. Der Vater wurde auf Sizilien geboren, die Söhne in Deutschland.
Bei ihren Vernehmungen durch die Polizei sowie vor Gericht gestanden sie die Bluttaten weitgehend. Vor Gericht bekundeten sie Reue. Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte das Gericht darum gebeten, auf eine Sicherungsverwahrung zu verzichten.