Im Beschluss des Haushaltsausschusses heißt es, die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung der Nutzer von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen und nicht auf leitungsungebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets auszuweiten.
Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es am Donnerstag zur Anpassung der Förderbedingungen, diese Entscheidung überrasche. Sie sei von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der Länder im Anschluss an eine Konferenz am 8. Dezember 2022 öffentlich anders kommuniziert worden. Die Entscheidung für die erste Tranche sei aber gefallen. Die mit den Ländern bereits abgestimmte Verwaltungsvereinbarung müsse nun angepasst werden.
Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzliche finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Härtefallhilfen erfolgt über die Länder.
© dpa-infocom, dpa:230127-99-383457/2