In einem Mordprozess um den Tod eines 38 Jahre alten Mannes hat die Verteidigung alle Vorwürfe zurückgewiesen. Vor dem Landgericht Memmingen erklärte der Anwalt der Angeklagten am Dienstag, dass es in dem Indizienprozess keine Beweise für die Schuld seiner Mandantin gebe.
In dem Prozess wird einer 34-jährigen Frau mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit vorgeworfen, ihren Mann durch das Legen eines Brandes umgebracht zu haben. Sie soll ihm im Mai vergangenen Jahres ein Schlafmittel als fruchtbarkeitssteigerndes Medikament untergejubelt und nach dem Einsetzen von dessen Wirkung einzelne Gegenstände in der Wohnung in Memmingen angezündet haben. Der Rauch, der sich wegen des entstandenen Glimmbrandes entwickelte, soll den Vater ihrer fünf Kinder getötet haben.
Am ersten Verhandlungstag betonte der Verteidiger, dass er von einem tragischen Unfall und nicht von Brandstiftung mit offenem Feuer ausgehe. Das soll auch ein Gutachten nahelegen, dass die Verteidigung nach eigenen Angaben selbst in Auftrag gegeben hat. Das Feuer sei demnach flammenlos, etwa durch einen glimmenden Gegenstand, entstanden. Belegt werden könne das anhand der Brandspuren.
Dass die Angeklagte sich in der Wohnung befand, als der Brand entstand, sieht er ebenfalls nicht als belegt. Das Mobiltelefon sei zwar in den passenden Funkmasten eingeloggt gewesen. Doch der habe eine enorme Reichweite. »Der Anklagevorwurf bricht damit wie ein Kartenhaus zusammen«, sagte der Verteidiger.
Der Rechtsanwalt hält vielmehr den Vater der Angeklagten für verdächtig. Er soll ein schwieriges Verhältnis zum Opfer gehabt haben. Nachdem er den Glimmbrand von seiner in der Nähe gelegenen Wohnung aus bemerkt habe, habe er es unterlassen, die Feuerwehr zu rufen. Er soll die Angeklagte zudem durch eine Essenseinladung gezielt von ihrer Wohnung ferngehalten haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den Mord an ihrem Ehemann geplant zu haben, und sieht Habgier als Motiv. Als Erbin und Begünstigte mehrerer Versicherungen habe die Frau versucht, insgesamt 2,4 Millionen Euro zu erhalten.
Die Angeklagte machte zunächst keine Aussage zu den Vorwürfen. Für das Verfahren sind weitere 23 Verhandlungstage geplant, ein Urteil wird Ende August erwartet.
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft und Polizei
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