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Grundsteuer: Kommunen fordern einheitliche Bewertungen

Städte und Gemeinden dringen auf eine einheitliche Bewertung von Grundstücken zur Erhebung der Grundsteuer. Städte- und Gemeindetag fordern laut »Stuttgarter Nachrichten« und »Stuttgarter Zeitung« (Freitag) Nachbesserungen bei der Bewertung von sogenannten Mischgrundstücken. »Das Land sollte eine allgemeinverbindliche Empfehlung formulieren, wie die Gutachterausschüsse mit Mischgrundstücken umgehen sollen«, erklärte Ralf Broß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Städtetag, den Blättern. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger sagte, es sei »sinnvoll, noch einmal zu erwägen, ob man die Bewertung dieser Grundstücke vereinheitlichen kann«.

Grundsteuer
Illustration - Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer. Foto: Jens Büttner/DPA
Illustration - Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.
Foto: Jens Büttner/DPA

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümerinnen und Eigentümern bezahlt - oder auf Mieter umgelegt. Für Kommunen ist die Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Berechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Bei Mischgrundstücken ist ein Teil der Fläche bebaut, der andere kann nicht bebaut werden, etwa weil es sich um einen Hang handelt oder Naturschutzgründe dagegensprechen. Trotzdem kann es sein, dass die ganze Fläche mit einem hohen Bodenrichtwert belegt ist, der wiederum erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat. Die Bodenrichtwerte werden von kommunalen, unabhängigen Gutachterausschüssen festgelegt. Der Gutachterausschuss der Stadt Calw hatte nun die Bewertung für Tausende Grundstücke revidiert.

Das Finanzministerium verwies am Donnerstag darauf, dass es für die Erhebung der Bodenrichtwerte gesetzliche Grundlagen gebe. Es sei zudem gängige Praxis, dass diese Richtwerte korrigiert würden, sagte eine Sprecherin. Man gehe aber nicht davon aus, dass Richtwerte flächendeckend korrigiert würden.

© dpa-infocom, dpa:230810-99-796637/2