Das Verbreiten pornografischer Inhalte und Fälle der sexuellen Belästigung in Baden-Württemberg ist im Vergleich der Jahre 2017 und 2022 um ein Vielfaches gestiegen. Dieser Anstieg ließ die Fälle, die unter dem Oberbegriff Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zusammengefasst werden, insgesamt nach oben schnellen: In diesem Bereich sind die Fälle im Vergleich 2017/2022 um rund 103 Prozent auf 12.390 (2017: 6110) gestiegen, wie aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen auch sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Im Bereich Verbreiten pornografischer Inhalte wurden im Jahr 2017 1080 Fälle registriert, 2022 sind diese um rund 400 Prozent auf 5639 Fälle gestiegen. Den Anstieg erklärt das Innenministerium mit mehr Ermittlungsverfahren. Diese gingen auf zunehmende Verdachtsmeldungen der halbstaatlichen US-amerikanischen Organisation »National Center for Missing and Exploited Children« (NCMEC) zurück. Die Organisation kooperiere mit Anbietern sozialer Netzwerke und anderen Plattformen.
Die Provider sind laut Innenministerium verpflichtet, Daten, die über ihre Server in den USA verarbeitet werden, auf Bilder und Videos zu prüfen, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen zeigen. Sie löschen derartige Dateien und übermitteln Hinweise an das NCMEC. Verdachtsfälle mit Bezug nach Deutschland werden an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Seit 2018 gebe es einen massiven Anstieg der NCMEC-Meldungen an das BKA, teilte das Innenministerium mit.
Im Bereich sexuelle Belästigung stiegen die Fälle im Vergleich des Jahres 2017 (1133) um 31,6 Prozent auf 1656 Fälle im Jahr 2018. Im Jahr 2022 wurden 1838 Stück gezählt - ein Höchststand im Beobachtungszeitraum. Die Anzahl der Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall, einschließlich Todesfolge stieg im Jahr 2022 im Vorjahresvergleich um 28,5 Prozent auf 1237 (2021: 963). Im Jahr 2018 waren es noch 901 gewesen. Zahlen für das Jahr 2017 wurden hier nicht genannt, weil sich die Gesetzeslage geändert hat. Im Sexualstrafrecht wurden bisherige Straftatbestände geändert und neue geschaffen.
Einen Rückgang der Fälle gibt es laut Statistik unter anderem bei den exhibitionistischen Handlungen und der Erregung öffentlichen Ärgernisses und der Zuhälterei.
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