Der Kommunalverband schlägt eine Ergänzung des Paragraphen 25 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. »Um weitergehende wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und um dauerhafte Stilllegungen dieser betroffenen EEG-Anlagen zu vermeiden, muss den Anlagenbetreibern zugestanden werden, vorübergehend fossiles Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung einzusetzen«, so Liebing.
Anfang August hatte BMP Greengas am Amtsgericht Karlsruhe ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Bis zum Oktober soll das Schutzschirmverfahren beendet werden. Ziel des Unternehmens mit Sitz in München ist es, sich zu sanieren und an den Markt zurückzukehren. Der Energiekonzern EnBW ist an BMP Greengas beteiligt.
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