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Grün-Schwarz noch uneins bei Grundsteuer

Stuttgart (dpa/lsw) - Die grün-schwarze Landesregierung ist noch uneins darüber, wie die Grundsteuer künftig in Baden-Württemberg berechnet werden soll. Wie Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) kürzlich im Landtag ankündigte, sollen aber bis Ende Februar Eckpunkte für die geplante Neuregelung vorliegen. Vor der Sommerpause soll nach ihren Worten das Landesgesetz beschlossen sein. Wie dies aber aussehen soll, da gehen die Meinungen noch auseinander. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. Die Bundesländer können aber davon abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.

Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) hebt den Zeigefinger
Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) hebt den Zeigefinger. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild
Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) hebt den Zeigefinger. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Die CDU-Landtagsfraktion will eine einfache Grundsteuer-Regelung für Baden-Württemberg, die Grundstücks- und Gebäudefläche berücksichtigt - ihr Abgeordneter Tobias Wald will dabei auch den Bodenrichtwert einfließen lassen. Die Grünen-Fraktion will dieses Modell aber nicht mittragen und führt einen hohen Berechnungs- und Bürokratieaufwand als Begründung an. Finanzministerin Sitzmann hat eine »Bodenwertsteuer« vorgeschlagen. Grundlage für die Berechnung sollen die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein. Da zieht aber die CDU noch nicht mit. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Die Kommunen im Südwesten nehmen daraus jährlich 1,8 Milliarden Euro ein.

Der Steuerzahlerbund ist nach wie vor für ein Modell, das auch Bayern verfolgt - hier sind die Fläche von Grundstück und Gebäude die ausschlaggebenden Komponenten. Das Modell sei nachvollziehbar und für die Masse der Steuerzahler das günstigst Modell, sagte der Landeschef des Bundes der Steuerzahler, Zenon Bilaniuk, in Stuttgart. Für ihn sei aber auch das Modell des CDU-Politikers Wald ein gangbarer Weg.

Statistisches Bundesamt zur Grundsteuer

Bundesfinanzministerium zur Grundsteuer