Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg zeigt sich unter gewissen Bedingungen offen für das geplante Antidiskriminierungsgesetz. Landeschef Gundram Lottmann machte nun einen Kompromissvorschlag: Wenn Vorwürfe gegen einen Polizisten erhoben werden, müsste damit zunächst seine Dienststelle konfrontiert werden, und nicht der Beamte selbst, sagte Lottmann der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Erst wenn sich Vorwürfe weiter bestätigten, sollte dann gegen den Beamten ermittelt werden. »Dann können wir das soweit mittragen.« Richteten sich die Ermittlungen hingegen sofort gegen den Beamten, könne dieser in der Zeit nicht befördert werden und sich auf keine Stelle bewerben, kritisierte Lottmann. Ein derartiger Karrierestopp müsse verhindert werden. »Wenn sich die Vorwürfe in Luft auflösen, hat der Beamte keinen Schaden erlitten.«
Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz angekündigt - ein Zugeständnis der CDU an die Grünen. Es soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern und eine Ergänzung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene sein. In Berlin gibt es bereits seit 2020 ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.
Auch die andere Polizeigewerkschaft im Land, die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die meist einen kritischeren und konservativeren Kurs gegen die Landesregierung fährt, sendet Signale der Kompromissbereitschaft. Zumindest klingt die grundsätzliche Ablehnung eines solchen Gesetzes nicht mehr ganz so hart: In den Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen versuche man, »negative Entwicklungen so weit als möglich abzumildern«, sagte Landeschef Ralf Kusterer am Montag der dpa. »Wir haben gehört, dass elementare Forderungen von uns umgesetzt werden sollen.« Das beginne mit dem Namen des Gesetzes. Dann geht es darum, dass sich mögliche Haftungsansprüche nie gegen den Beamten richten dürfen, sondern immer gegen die Dienststelle oder das Land. »Eine Beweislastumkehr darf es ebenfalls nicht geben«, sagte Kusterer.
Die CDU hat nämlich ein Problem mit dem Namen Antidiskriminierungsgesetz, weil es seit 2020 ein gleichlautendes Gesetz in Berlin gibt, gegen das sich die Christdemokraten stellen, weil sie eine Beweislastumkehr darin sehen. Um sich davon zu distanzieren, soll das baden-württembergische Gesetz einen neuen Namen erhalten. Im Gespräch ist der Titel Antidiskriminierungs- und Vertrauens-Stärkungsgesetz, sagte der Grünen-Abgeordnete Oliver Hildenbrand. Er freue sich, dass sich die Polizeigewerkschaften überlegten, wie sie sich konstruktiv verhalten können.
»Die Landesregierung aus Baden-Württemberg ist gut beraten, keine Blaupause an Berlin zu nehmen«, sagte Kusterer. »Aber klar ist auch, dass jegliches staatliches Handel überprüft werden kann und darf.« Dazu bedürfe es keines besonderen Gesetzes.
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