Die Ministerin beruft sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention: »Diese legt zwar Ausweisungsverbote fest, sagt aber auch, dass sich der Einzelne nicht auf diesen Schutz berufen kann, wenn er im Schutzstaat schwere Straftaten begangen hat.« Diesen Gedanken halte sie für richtig, sagte Gentges. Von der Bundesregierung fordert die Justizministerin, Abschiebungen nach Syrien nicht grundsätzlich abzulehnen, sondern stattdessen regional zu differenzieren. »Unterschiedliche Teile Syriens sind unterschiedlich sicher«, sagte die Ministerin.
Gentges streitet seit längerem mit dem Bund über Abschiebungen von Straftätern in Konfliktländer. Gentges versucht unter anderem, einen verurteilten Vergewaltiger aus Illerkirchberg nach Afghanistan abschieben zu lassen. Der Bund weigert sich und verweist darauf, dass Abschiebungen nach Afghanistan seit August 2021 ausgesetzt seien. Grund dafür sei die Sicherheitslage vor Ort.
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