Informationen des Umweltbundesamts zufolge sind derartige Keime vor allem für gesundheitlich vorbelastete Menschen gefährlich. Sie können demnach unter anderem Wundinfektionen, Lungenentzündungen und Septikämien auslösen. Häufig seien sie zudem resistent auf Antibiotika. In Eberbach hat es den bisherigen Angaben nach bislang jedoch keine Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit den Keimen gegeben.
Das Abkochgebot gilt für die Stadt Eberbach selbst sowie für die Ortsteile Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle, sowie teilweise Pleutersbach und Rockenau. Zudem wurde eine vorbeugende Chlorierung eingeleitet.
Laut dem Gesundheitsamt gilt das Abkochgebot solange, bis im gesamten betroffenen Leitungsnetz eine Chlor-Konzentration von mindestens 0,1 Milligramm pro Liter nachgewiesen werden kann. Die Behörden wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser nicht für Aquarien geeignet ist.
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