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Gesprächsmitschnitt: Ermittlungen gegen Beamtin eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen eine Beamtin, die das Verfahren um den suspendierten Inspekteur der baden-württembergischen Polizei ins Rollen gebracht hatte, eingestellt. Ein Sprecher der Anklagebehörde sagte am Dienstag, die Frau habe auf Grund eines rechtfertigenden Notstands nicht rechtswidrig gehandelt. Der Kriminalbeamtin war vorgeworfen worden, unbefugt ein Videotelefonat mit dem Inspekteur aufgezeichnet zu haben. Zunächst hatte der »Südkurier« darüber berichtet.

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
Foto: Sebastian Gollnow

»Die Aufzeichnung des Gesprächs mit dem Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg war eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme, um der fortdauernden Gefahr, von ihm zur Aufnahme einer sexuellen Beziehung gedrängt zu werden, durch Herbeiführung eines Straf- und Disziplinarverfahrens gegen ihn zu begegnen«, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Gegen die Einstellungsverfügung legte der vom Dienst freigestellte einstige ranghöchste Polizist Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ein.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Stuttgarter Landgericht die Anklage gegen den Mann wegen sexueller Nötigung zugelassen. Damit wird ihm der Prozess gemacht. Der Polizist bestreitet die Vorwürfe. Die Beamtin, die Opfer einer sexuellen Nötigung geworden sein soll, wird als Nebenklägerin auftreten. Die Nebenklage sei erhoben und vom Gericht zugelassen worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Zuerst hatte die »Stuttgarter Zeitung« dies berichtet.

Den Ermittlungen zufolge soll der Polizist vor rund einem Jahr in Stuttgart die Polizeibeamtin sexuell belästigt haben - im Gegenzug für Karrierevorteile. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach früheren Angaben vor, »hierbei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten«.

Sein Anwalt Jens Rabe hatte angekündigt, für einen Freispruch zu kämpfen. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft »bei dieser Beweissituation« überhaupt Anklage erhoben habe.

Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag beleuchtet sexuelle Belästigung bei der Polizei sowie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.

© dpa-infocom, dpa:221220-99-965163/5