Am 1. Juli war das Jagdgesetz geändert worden. Die Voraussetzungen für eine Abschussbewilligung der an sich geschützten Wölfe wurden gelockert. Das Gesetz erlaubt nun den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn das Tier innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet hat.
In der Schweiz gibt es nach Angaben der Tierschutzorganisation Gruppe Wolf Schweiz 26 Wolfsrudel und etwa ein Dutzend Wolfspaare. Der Bestand wächst. Dank gutem Herdenschutz mit Hirten, Hunden und elektrifizierten Zäunen war die Zahl der Risse im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Rund 90 Prozent der gerissenen Tiere sind Schafe.
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