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Aktuell Revision

Geringere Haftstrafe im Missbrauchsfall Staufen

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

FREIBURG. Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist ein Soldat der Bundeswehr in einem Revisionsprozess zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sicherungsverwahrung werde nicht angeordnet, entschied erneut das Landgericht Freiburg am Montag. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17). In einem ersten Prozess im Mai 2018 war der heute 51 Jahre alte Deutsche wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs noch zu acht Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil Anfang Mai dieses Jahres teilweise aufgehoben, nachdem der Angeklagte gegen das Strafmaß und die Staatsanwaltschaft gegen die Nicht-Anordnung von Sicherungsverwahrung Revision eingelegt hatten. Deshalb musste in Freiburg neu verhandelt werden. Der Soldat hatte gestanden, den Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.

Der heute elf Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Sieben Männer sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr verurteilt. Die meisten Urteile sind Justizangaben zufolge rechtskräftig. (dpa)