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Gerichtshof für Menschenrechte: Schulbus-Klage unzulässig

Müssen Eltern in Baden-Württemberg einen Teil der Kosten für den Schulbus bezahlen? Nein, finden Eltern, und ziehen vor den Menschenrechtsgerichtshof. Und dieser reagiert.

Haltestelle für einen Schulbus
Ein Schild an einer Schulbushaltestelle. Foto: Stefan Sauer/DPA
Ein Schild an einer Schulbushaltestelle.
Foto: Stefan Sauer/DPA

Eine Familie aus dem Kreis Tübingen wollte mit einer Klage den kostenlosen Schulbus für ihre Kinder erzwingen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage nun für unzulässig erklärt. Die Entscheidung sei am 11. April getroffen worden, teilte ein EGMR-Sprecher am Dienstag in Straßburg mit. Eine Begründung für die Entscheidung nannte der Sprecher nicht.

Konkret bemängelten die Kläger ihrem Anwalt zufolge, dass die Beteiligung an den Kosten für den Schulbus gegen das Recht auf Bildung verstoße, das in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sei. Darin heißt es: »Niemandem darf das Recht auf Bildung verwehrt werden.« Laut dem Rechtsanwalt der Klägerfamilie, Ingo-Jens Tegebauer, setzte die Beschwerde genau dort an.

Unterstützt wurde die Klägerfamilie von der Initiative Eltern für Elternrechte. Diese fordert, dass der Staat die Kosten für die Bus- oder Bahnfahrkarte zur Schule übernimmt. »Bei einer gesetzlichen Schulpflicht muss sichergestellt sein, dass Kinder die Schule auch kostenfrei erreichen können«, hatte Sprecherin Brigitte Reuther gesagt. Die Initiative befürchtet, dass Kinder teils wegen der Kosten für die Schülerbeförderung nicht auf die geeignetste Schule, sondern auf die nächstgelegene gehen müssten.

Mehrere Familien hatten - unterstützt durch die Elterninitiative - in Baden-Württemberg bereits erfolglos gegen die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im Juli 2019 entschieden, dass die Eltern sich weiter an den Kosten beteiligen müssen und einen Anspruch auf Kostenfreiheit abgelehnt. Eine Verfassungsbeschwerde hatte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg im Juli dieses Jahres als unzulässig zurückgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

© dpa-infocom, dpa:240528-99-189471/4