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Gericht: Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel unwirksam

Richterhammer
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv

MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel für unwirksam erklärt. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH am Montag in Mannheim mit. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung der Landesregierung statt. (dpa)