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Gericht zu Illerkirchberg: Täter wollte kein Risiko eingehen

Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld unter anderem mit dem besonders verwerflichen Vorgehen des Täters begründet. Der Angeklagte habe die beiden Mädchen auf dem Schulweg getäuscht, sie noch gegrüßt und dann zunächst das weiter von ihm entfernte Mädchen völlig unvermittelt attackiert, erläuterte der Richter am Dienstag vor dem Landgericht Ulm. Er habe keinerlei Risiko eingehen wollen. Auch habe er noch nicht mal geprüft, wie die Mädchen reagierten.

Urteil nach Messerangriff von Illerkirchberg
Der Angeklagte (l) verdeckt vor der Schwurgerichtskammer im Verhandlungssaal des Landgerichts sein Gesicht mit einem Aktenordner. Foto: Stefan Puchner/DPA
Der Angeklagte (l) verdeckt vor der Schwurgerichtskammer im Verhandlungssaal des Landgerichts sein Gesicht mit einem Aktenordner.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, wollte nach Auffassung des Gerichts eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten. Er wollte im Dezember gerade mit dem Messer zum Landratsamt aufbrechen, als zwei Mädchen zufällig an seinem Haus vorbeiliefen. Der Mann habe laut Gericht befürchtet, die Mädchen könnten ihn verraten - und sie deshalb mit dem Messer angegriffen. Die 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13-jährige Freundin konnte fliehen.

Der Mann wurde am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

© dpa-infocom, dpa:230704-99-279021/4