Wiest wollte mit seiner Klage erreichen, dass die OB-Wahl der 23.000-Einwohner-Stadt im Kreis Biberach für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet wird. Zumindest sollte das Wahlergebnis aufgehoben und das Ergebnis neu festgestellt werden. Als Grund für seine Klage gab der Kläger mehrere Verfahrensfehler bei der Wahl an. So soll der Gemeindewahlausschuss etwa auf Antrag hin keine Neuauszählung vorgenommen haben. Eine Neuauszählung hatten die Stadt und das Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt, da diese allein aufgrund eines knappen Ergebnisses rechtlich nicht zulässig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass Wiest etwaige Fehler bei der Abstimmung innerhalb einer Woche hätte vorlegen müssen. Dies war nicht geschehen.
Zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium Tübingen einen Einspruch Wiests gegen die OB-Wahl zurückgewiesen. Wahlsieger war damals der SPD-Politiker Ingo Bergmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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