Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen setzen sich Stuttgarter Richter von Anfang Dezember an mit dem Hintergrund eines Handgranatenanschlags auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen auseinander. Beim Höhepunkt der seit vielen Monaten tobenden blutigen Fehde von zwei rivalisierenden Gruppen im Raum Stuttgart waren am 9. Juni mindestens 15 Trauergäste verletzt worden, einige von ihnen schwer. Einem damals 23-Jährigen wird vorgeworfen, die Handgranate geworfen zu haben. Er muss sich vom 7. Dezember an unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Verhandelt wird in der streng gesicherten Außenstelle des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim.
Seit einigen Monaten kommt es im Großraum Stuttgart immer wieder zu Gewalttaten, hinter denen die Ermittler rivalisierende Gruppen vermuten. Wiederholt wurde dabei auch auf Menschen geschossen. Vorfälle gab es unter anderem in Stuttgart-Zuffenhausen, in Plochingen, in Asperg im Kreis Ludwigsburg und in Eislingen im Kreis Göppingen. Bislang gab es nach Angaben des Landeskriminalamtes 44 Verhaftungen.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll der mutmaßliche Handgranatenwerfer den Sprengkörper absichtlich gezündet und geworfen haben. Eigentlich sollte dieser auf dem Vorplatz der Aussegnungshalle landen, wo sich die Trauergemeinde versammelt hatte. Die Granate wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch abgelenkt und landete etwa 30 Meter von dem Vorplatz entfernt, wo sie auch explodierte. Die dabei freigesetzten Stahlkugeln verletzten mehr als ein Dutzend Trauergäste.
Im Zusammenhang mit dem Anschlag in Altbach wurde auch Anklage gegen fünf weitere Männer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie sollen dem Iraner, der nach dem Wurf der Handgranate geflüchtet war, noch in einem auf ihn wartenden Taxi Faustschläge und Tritte verpasst und diesen aus dem Taxi gezerrt haben. Die Tatverdächtigen - zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit - sollen den damals 23-Jährigen auch gegen den ungeschützten Kopf geschlagen und getreten haben.
Im Prozess sind bislang zehn Verhandlungstage vor der 19. Großen Strafkammer angesetzt. Mit einem Urteil wird nicht vor Mitte März gerechnet.
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