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Gericht stoppt geplante Baumrodung für Gasleitung

Streit gibt es schon länger, nun hat ein Gericht entschieden: Zum Verlegen einer Gasleitung in einem künftigen Freiburger Neubaugebiet dürfen vorerst keine Bäume gefällt werden. Wie das Freiburger Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, gab es einem Eilantrag der Umweltschutzorganisation Nabu gegen die geplanten Fällungen im Westen der Schwarzwaldmetropole statt.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/DPA
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/DPA

Um eine überregionale Gasleitung, die derzeit noch den geplanten Stadtteil Dietenbach durchquert, auf einer anderen Trasse zu verlegen, sollen der Stadtverwaltung zufolge Bäume auf einer Fläche von rund 3000 Quadratmetern gefällt werden. Die Rodung, die vom Regierungspräsidium gebilligt wurde, löst schon seit längerem Protest aus. »Hände weg vom Dietenbachwald« ist auf Transparenten am Waldrand zu lesen. Aktivisten besetzten außerdem Bäume.

Das zuständige Regierungspräsidium habe eine Alternativtrasse mit weniger Eingriffen in den Wald nicht geprüft, resümierte das Gericht. Es spreche viel dafür, dass die Gasleitung nicht auf einer Länge von 120 Meter durch den Wald verlaufen müsse.

Das Bündnis »Hände weg vom Dietenbachwald!« begrüßte den Gerichtsbeschluss. »Damit dürfen bis auf weiteres die Bäume im Wald nicht beseitigt werden.« Über eine Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums sei aber noch nicht entschieden.

Wie die Stadt mitteilte, wird für den neuen Stadtteil Dietenbach weiter gebaut. Für Kanalarbeiten werden demnach in dem weitläufigen Gebiet auch Bäume gefällt. Das betreffe aber nicht das strittige Gebiet für die Gasleitung. Der neue Stadtteil entsteht bis 2042 für rund 16000 Menschen. Die Breisgau-Stadt mit vielen Studenten leidet unter chronischem Wohnungsmangel. Geplant sind in dem Gebiet rund 6900 Wohnungen. In einem Bürgerentscheid hatte sich 2019 über 60 Prozent der Freiburgerinnen und Freiburger für das Vorhaben ausgesprochen.

Mitteilung der Stadt, 12.10.

Mitteilung, 6.10.

Mitteilung Verwaltungsgericht Freiburg

© dpa-infocom, dpa:231017-99-593917/3