Wie sehr müssen sich private Krankenversicherungen anstrengen, um Beitragserhöhungen zu begründen - mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (9.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er muss dabei prüfen, wie Kalkulationen der Versicherer korrekt auszusehen haben. Konkret geht es dabei darum, wie sogenannte Limitierungsmittel der Versicherer verwendet werden. Das sind Gelder, die eigentlich die Erhöhung der Beiträge vor allem für ältere Menschen abmildern sollen.
Im vorliegenden Fall geht es um eine Klage gegen den Versicherer Axa. Ein Mann möchte die Erhöhung seiner monatlichen Beiträge nicht hinnehmen und hat das Unternehmen auf Rückerstattung verklagt. Aus seiner Sicht hat der Versicherer die Maßnahme nicht ausreichend begründet. Die Vorinstanzen hatten das ähnlich gesehen. Demnach hatte der Versicherer nicht genug Informationen bereitgestellt. Das Unternehmen müsse nachweisen, dass es seine Mittel rechtmäßig verwendet - und etwa Geld aus Rückstellungen auch angemessen dazu nutzt, vor allem ältere Versicherte zu entlasten. Ob ein Urteil am selben Tag fällt, ist unklar. (Az. IV ZR 68/22)
Private Krankenversicherungen können ihre Beiträge nicht einfach so erhöhen. Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben. So dürfen sie dann nach oben angepasst werden, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als zunächst absehbar war. Die Grundlagen für eine Berechnung müssen zudem umfassend zur Verfügung gestellt und von einem Treuhänder geprüft werden.
Link zum Urteil der Vorinstanz
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