Im Zuge der Ermittlungen gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete »Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim« (BKZW) muss das hiesige Amtsgericht über einen Strafbefehl entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nach Auskunft eines Sprechers beantragt, einen Beschuldigten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro zu verurteilen - damit wäre der Betroffene vorbestraft. Eine rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts stehe noch aus. Dessen Direktor Oliver Weik gab keine Prognose, bis wann damit zu rechnen sei.
In einem weiteren Ermittlungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem anderen Beschuldigten den Angaben nach Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten vor. Hierzu seien im Januar dieses Jahres Kirchenräume in Pforzheim und eine Privatwohnung in Leipzig durchsucht worden. Die Ermittlungen dauerten an. Gegenstand beider Verfahren seien Predigten, die bei der BKZW Pforzheim gehalten worden seien.
Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. Sie sei hauptsächlich in Pforzheim aktiv, heißt es im Verfassungsschutzbericht. »Es werden regelmäßig Predigten abgehalten und anschließend im Internet zur Verfügung gestellt.« Die Predigten fänden entweder vor Ort oder per Videoübertragung aus dem US-Bundesstaat Arizona statt, wo die Hauptverantwortlichen säßen. Zudem würden in Pforzheim Missionierungsveranstaltungen durchgeführt, die die BKZW »Seelengewinnen« nenne.
Der ideologische Fokus der BKZW liegt nach Angaben des Verfassungsschutzes auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird. »So werden in Teilen der Predigten gewaltbefürwortende Aussagen getroffen, die sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde richten. Die häufig drastische Ausdrucksweise der Prediger unterstreicht die Härte der Inhalte.«
Außerdem lehne die BKZW demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung grundsätzlich ab. Der Hauptverantwortliche mache dies in seinem Podcast unter dem Titel »Demokratie ist dumm und unbiblisch« sehr deutlich. Insbesondere lehne er es ab, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, sich politisch einzubringen - denn »wenn die Mehrheit das Sagen hat, dann haben Ungläubige das Sagen«. Die BKZW stelle Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln. In einigen Predigten seien auch antisemitische und verschwörungsideologische Elemente enthalten.
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