STUTTGART. Das sagte der Anwalt der Eigentümer, Erik Silcher, den »Stuttgarter Nachrichten« (Mittwoch). Ein Gerichtssprecher bestätigte die Angaben am Mittwoch im Kern. Vor etwa drei Wochen waren eine dreiköpfige Familie und eine Mutter mit ihrem neunjährigen Sohn in das Wohnhaus gezogen, um gegen Leerstand in der Stadt zu protestieren. Die Familien wollen dem Aktionsbündnis Recht auf Wohnen zufolge dauerhaft bleiben.
Noch haben die Hauseigentümer dem Bericht zufolge keinen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt. Nach Angaben ihres Anwalts fürchtet man Unruhen. Dem Anwalt zufolge wollen seine Mandanten die beiden Wohnungen nach Renovierungsarbeiten in den nächsten Monaten »definitiv« vermieten - an die Besetzer aber eher nicht. Dabei gehe es nicht so sehr um die Miethöhe, sagte Silcher der Zeitung. Vielmehr wolle man »so einen Rechtsbruch eigentlich nicht tolerieren«. Er könne sich aber vorstellen, dass man die Strafanzeige zurücknehme, wenn die Besetzer im Gegenzug die Wohnungen räumten.
Ein Sprecher der Stadt sagte dem Blatt: »Sollte sich keine zumutbare Bleibe bis zur Räumung finden, ist die Stadt sozialrechtlich verpflichtet, eine Notunterkunft bereitzustellen.« (dpa)