Konkret bedeutet der so genannte Rechtskreiswechsel, dass Geflüchtete nicht mehr finanziell über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt unterstützt werden, sondern staatliche Grundsicherung vom Jobcenter bekommen. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang April verständigt. Dies betraf insbesondere Kosten für die Unterkunft, Verpflegung, für den Lebensunterhalt sowie im Falle einer Krankheit.
Auch die Länder würden bei den laufenden Flüchtlingskosten durch den Bund nicht unterstützt, beklagte Gentges. Dabei habe Berlin in den Bund-Länder-Gesprächen im April eine neue Vereinbarung versprochen, die die Länder entlasten sollte. »Eine solche ist bislang weder geschlossen worden, noch in Sicht«, sagte Gentges. »Während die Kommunen ohne Planungssicherheit ihr Menschenmöglichstes leisten, zieht sich der Bund aus seiner Verantwortung zurück«, kritisierte sie.
Laut Vereinbarung sollen die Länder für bereits entstandene Kosten mit 500 Millionen Euro unterstützt werden, weitere 500 Millionen Euro werden für die Unterkunftskosten in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. An Kosten der Integration der Geflüchteten für Länder und Kommunen etwa in Kitas und Schulen wollte sich der Bund mit einer Milliarde Euro beteiligen. Anfang November soll eine Regelung für das Jahr 2023 vereinbart werden - auf Basis der dann aktuellen Zahl der Geflüchteten.
© dpa-infocom, dpa:220630-99-860942/2