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Geldstrafe nach unangemeldeter Demo vor Kretschmann-Wohnhaus

Weil er eine nicht angemeldete Demonstration von Gegnern der Corona-Politik nahe dem Haus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) angeführt haben soll, ist ein 52-Jähriger zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Nach Auffassung der Richterin war der Mann der Leiter der Versammlung, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Sigmaringen am Montag. Der Mann sei daher zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt worden.

Justitia
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Der 52-Jährige würde damit als vorbestraft gelten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.

Bei der Demonstration Mitte Februar hatten Polizeiangaben zufolge rund 60 Menschen versucht, zu Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Der Grünen-Politiker betonte wenige Tage später, solche Demonstrationen überschritten »sofort eine rote Linie«. Das Landratsamt Sigmaringen verbot später Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs per Allgemeinverfügung.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen leitete in dem Fall ein beschleunigtes Verfahren gegen den 52-Jährigen in die Wege. Zu einem ersten Gerichtstermin im Februar kam der Mann aber nicht. Stattdessen meldete er sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Eine Richterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also ebenfalls 30.000 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte am Abend in Stuttgart, es sei nicht hinnehmbar, politisch Verantwortliche und deren Familien persönlich zu bedrohen. In solchen Fällen müssten empfindliche Strafen folgen. »Daher erscheint mir die Entscheidung des Amtsgerichts Sigmaringen auch mehr als angemessen und erforderlich«, sagte Strobl nach Angaben seines Ministeriums.

© dpa-infocom, dpa:220530-99-485589/4