Der 52-Jährige würde damit als vorbestraft gelten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.
Bei der Demonstration Mitte Februar hatten Polizeiangaben zufolge rund 60 Menschen versucht, zu Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Der Grünen-Politiker betonte wenige Tage später, solche Demonstrationen überschritten »sofort eine rote Linie«. Das Landratsamt Sigmaringen verbot später Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs per Allgemeinverfügung.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen leitete in dem Fall ein beschleunigtes Verfahren gegen den 52-Jährigen in die Wege. Zu einem ersten Gerichtstermin im Februar kam der Mann aber nicht. Stattdessen meldete er sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Eine Richterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also ebenfalls 30.000 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte am Abend in Stuttgart, es sei nicht hinnehmbar, politisch Verantwortliche und deren Familien persönlich zu bedrohen. In solchen Fällen müssten empfindliche Strafen folgen. »Daher erscheint mir die Entscheidung des Amtsgerichts Sigmaringen auch mehr als angemessen und erforderlich«, sagte Strobl nach Angaben seines Ministeriums.
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