Schöffen sollen dem Entwurf zufolge nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. »Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich«, teilten die Fraktionen mit. Bislang existierten auf Bundesebene keine Regelungen zu diesem Thema, weshalb das Land die Lücke schließe.
Als ehrenamtliche Richter stehen Tausende Schöffen Jahr für Jahr in der Verantwortung, einen Teil ihrer Zeit in Gerichten zu verbringen und sorgsam »im Namen des Volkes« zu entscheiden. Alle fünf Jahre werden die Posten als Haupt- und Ersatzschöffen für die Land- und Amtsgerichte neu besetzt, im Herbst ist es wieder soweit. Schöffen können im Gericht nicht nur über schuldig oder nicht schuldig mitentscheiden, sie haben auch eine eigene Stimme beim Strafmaß - gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.
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